Aktuelle Nachrichten
Wissenswertes über Rheuma

Informationen zu Basismedikamenten, Biologika und Immunsuppressiva, geordnet nach den internationalen Freinamen (Substanznamen). Wirklich belastbare Daten zum Effekt der Rheuma-Medikamente auf COVID-19 liegen naturgemäß nicht vor. Die Einschätzungen basieren auf den Erfahrungen mit anderen Virusinfektionen und der Einschätzung der Wirkmechanismen. Dazu kommen naturwissenschaftliche Hypothesen und anlaufende Studien für COVID19-Patienten zu einzelnen Medikamenten.

Medikamententabelle_COVID19.pdf (rheuma-liga.de)

 

Nähere Informationen zum Thema "Coronavirus und Rheuma" erhalten Sie auf der Website:

https://www.rheumaliga.de/aktuelles/detailansicht/coronavirus-infos-fuer-menschen-mit-rheuma

 

 

Aufgrund der vielen Nachfragen bietet der Bundesverband vom 11.-18.03.2021 ein Online-Expertenforum zum Thema "Corona-Impfung und Rheuma" an. Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Link:

Forum-Übersicht | Forum (rheuma-liga.de)

Die Verordnung zur Impfpriorisierung ist bereits mehrfach überarbeitet worden. Die aktuelle Fassung können Sie über den nachstenden Link abrufen:

Neues Coronavirus: Aktueller Stand | FAQ | Maßnahm (bundesgesundheitsministerium.de)

Der DGRh empfiehlt als Fachgesellschaft ausdrücklich die Impfung von Menschen mit enzündlich-rheumatischen Erkrankungen.

Im nachstehenden Link erläutert PD Dr. Rebecca Fischer-Betz aus Düsseldorf näheres:

Video: Corona-Impfung für Menschen mit Rheuma empfohlen (dgrh.de)

Das Robert-Koch-Institut hat Faktenblätter zu den verschiedenen Impfstoffen zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Link:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Faktenblaetter_inhalt.html

 

Die BAD Selbsthilfe informiert, wie Betroffene die chronischen Erkrankungen oder Behinderungen nachweisen können, die zu einer Priorisierung der Imfpung führen können. Nach der CoronaImpfV gibt es zwei Konstellationen:

  • Die Erkrankung oder Behinderung ist in der CoronaImpfV explizit gelistet

In diesem Fall reicht ein einfaches Attest des Arztes, das auch formlos möglich ist. Gegebenenfalls sollte dieses den Code für die Imfpung erhalten; ist der/die Patient/-in der Praxis persönlich bekannt, so kann dieses Attest ihm/ihr auch postalisch übersandt werden ( §6 Abs. 5 CoronaImpfV).

  • Die Erkrankung oder Behinderung ist nicht explizit gelistet, erfüllt aber die Bedingungen des §3 Abs. 1 Nr. 2j (sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren Verlauf) oder §4 Abs.1 Nr. 2i (erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf)

In diesem Fall muss eine Bescheinigung der Einrichtung eingeholt werden, die von der obersten Landesbehörde damit beauftragt wurde (§6 Abs. 6 CoronaImpfV); vermutlich ist es dazu notwendig, entsprechende ärztliche Unterlagen einzureichen, die das Vorliegen der entsprechenden Erkrankung belegen. Welche Einrichtungen dies auf Landesebene sind, müssen Sie bei den Landesgesundheitsministerien erfragen; gleiches gilt auch für die Frage der einzureichenden Unterlagen für diese Bescheinigung.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf